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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)

Menschen mit Behinderung haben es oftmals besonders schwer, im Berufsleben Fuß zu fassen, auch wenn sie gut ausgebildet und qualifiziert sind. Mit Hilfe von PAA ist es nunmehr möglich, die Quantität und Qualität der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Berufsleben zu steigern. PAA bietet bedarfsgerechte personale Unterstützung, die von LaienhelferInnen erbracht wird.

Leistungsangebot

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind. PAA orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der AssistenznehmerInnen, die ExpertInnen in eigener Sache sind. PAA bietet konkret:

Zielgruppe

Die Leistungen der PAA können Personen in Anspruch nehmen, die mindestens in der Pflegestufe 3 eingestuft sind und in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen oder sich in der Ausbildung befinden und dabei Assistenz benötigen.

Finanzierung

PAA wird vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) für Menschen mit Behinderungen finanziert. Die AssistenznehmerInnen zahlen keinen Selbstbehalt.

Assistenzservicestellen

In allen Bundesländern (mit Ausnahme des Burgenlandes) gibt es Assistenzservicestellen, die für die Projektumsetzung zuständig sind.

Projektträger in den einzelnen Bundesländern sind:


 Burgenland  WAG, Assistenzgenossenschaft Wien
 Kärnten  BMKZ, Beratungs- Mobilitäts- & Kompetenzzentrum
 Niederösterreich  WAG, Assistenzgenossenschaft NÖ
 Oberösterreich  Miteinander
 Salzburg  MOHI Salzburg, Mobiler Hilfsdienst
 Steiermark  ISI-Graz, Initiative Soziale Integration
 Tirol  SLI, Selbstbestimmt Leben Innsbruck
 Vorarlberg  MOHI Vbg., Mobiler Hilfsdienst
 Wien  WAG, Assistenzgenossenschaft Wien



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