Newsletter Recht Nr. 20 Sehr geehrte Mitglieder,liebe Kolleginnen und Kollegen!Einige aus unserem Leser:innenkreis werden die Entwicklungen über die Jahre mitverfolgt haben: Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist 20 Jahre!Man kann auf diesen Meilenstein in der Behindertengesetzgebung nicht oft genug hinweisen. Das tat auch das Parlament in einem Festakt Ende Mai 2026, bei dem die Geschäftsführerin von dabei-austria anwesend war. Gerne können Sie hier die feierliche Veranstaltung mitsamt ihren Festreden und Redner:innen nachschmökern: 20 Jahre BundesbehindertengleichstellungsgesetzLesen wir nun gemeinsam in die News der vergangenen Wochen hinein! MEMO# BILDUNG: Das Nachfolgemodell der Bildungskarenz kann seit 08.06.2026 in Anspruch genommen werden.Wir haben von den Anfängen berichtet, nun ist das System am Start: Die neue AMS-Weiterbildungsbeihilfe steht zur Verfügung! Die gesetzliche Regelung trat Anfang des Jahres in Kraft, seit 08.06.2026 können Arbeitnehmer:innen einen Antrag beim AMS für die neue Beihilfe stellen.Bedeutsam für Arbeitgeber:innen: Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage von Euro 3.465,- (Wert für 2026) müssen von Dienstgeber:innenseite 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernommen werden. Welche „Hürden“ für Interessierte zu nehmen sind und wie die ergänzende Bundesrichtlinie aussieht, kann in den Materialien des AMS nachgelesen werden: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit 2025 vom Nationalrat beschlossenMEMO# KI: Eine verpflichtende Kennzeichnung ab 02.08.2026!Wir haben bereits inhaltlich berichtet und verstehen dies als Erinnerung. Künstliche Intelligenz hat also Einzug in unseren Berufsalltag genommen. Im Hintergrund bedeutsam ist ein Regelwerk der EU: Mit dem (nicht ganz so neuen) AI Act aus 2024 hat die EU neue Vorgaben für den Einsatz von künstlicher Intelligenz ins Leben gerufen. Was nun mitten im Sommer 2026 – als Folge eines nach Etappen gestuften Inkrafttretens – kommt, sind bestimmte Kennzeichnungsverpflichtungen von KI/mit KI erstellten Inhalten samt Strafbestimmungen. WICHTIG: Nicht alles, wo KI ansatzweise verwendet wurde, muss von uns User:innen ausgewiesen werden. Vorsicht ist dennoch geboten!WKO-Hinweis: Die Kammer hat für (Handwerks-) Betriebe eine Zusammenfassung der Vorgaben online gestellt, die die Verpflichtungen trefflich abbildet. Eine transparente Kennzeichnung kann nie schaden, wenn es um Vertrauensbildung geht.(Nachstehend finden Sie übrigens auch eine Übersicht der wichtigsten Inhalte des AI Act’s). Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte – WKO AI Act Thema# FONDSWESEN: Ein neuer Fonds für Alleinerzieher:innen zur Unterstützung in finanziell schwierigen Phasen (geplant mit 01.07.2026).Weshalb könnte der Fonds, kurz: „UFG-AE“, auch für unsere Zielgruppe indirekt relevant sein? Besagter Fonds soll jene Erwachsenen finanziell unterstützen und Notlagen vermeiden helfen, die für ihren Nachwuchs weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten oder deren Kinder keinen Anspruch auf eine Halbwaisenrente haben. Dotiert wird der Fonds mit jährlich Euro 35 Mio., die Abwicklung findet über das SMS statt. Der Gesetzgeber rechnet mit knapp 13.000 Zuwendungsfällen. Höhe des Bezuges, Alters- und Härtefallgrenzen und weitere Details können Sie der einschlägigen Parlamentskorrespondenz (und den dort gelisteten Unterlagen) entnehmen. Inwiefern besteht nun Relevanz für (potentielle) Projektteilnehmer:innen (als Angehörige von Begünstigten) über die Volljährigkeit von 18 Jahren hinaus, vgl. im Wortlaut § 2 Zif. 2 leg.cit. zur Begriffsbestimmung? Bei jungen Menschen mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung ist eine verlängerte Bezugsdauer möglich. Wird offensichtlich gerade eine Lehre in Erstausbildung abgeschlossen, kann auch die Unterstützungsleistung verlängert werden. Nationalrat: Breite Zustimmung zum UnterstützungsfondsThema# Last but not least: Zwei neue Lehrlingseinkommen und eine Ausbildungsordnung LF-BAG (Kundmachungen am 09. und 11.06.2026).BGBl. II Nr. 132/2026Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und DruckformenherstellernBGBl. II Nr. 133/2026Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und DruckformenherstellernBGBl. II Nr. 135/2026Land- und forstwirtschaftliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung Thema: ANHÖRUNGSRECHTE in Begutachtungsprozessen.Wir meinen, derlei Rechte sind wichtige Schritte in Sachen Rechtssicherheit! In dieser Rubrik befassen wir uns mit den Rollen und Rechten von Vertrauenspersonen, die nun gesetzlich etabliert werden.Zum einen soll das Kriegsopferversorgungsgesetz bzw. Opferfürsorgegesetz eine Änderung erfahren, zum anderen wird es bei den PVA-Begutachtungen Neuerungen geben. Gelten sollen die Regelungen mit 01.09.2026, die Themen standen im Juni-Plenum des Nationalrates zur Disposition. Seitens der Opposition wurde nur von einem Minimalkompromiss gesprochen, letztlich müsse das gesamte System reformiert werden. Nationalrat: Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen beschlossen (PK0535/10.06.2026) | Parlament ÖsterreichFür Interessierte die Textpassagen im Detail: § 90a KOVG eingefügt: Auf Wunsch der versorgungswerbenden Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung (§ 1034 ABGB) ist bei einer Untersuchung, die im Zuge einer Befragung gemäß § 90 Abs. 1 erster Satz erfolgt, sowie bei einer Untersuchung gemäß § 90 Abs. 3 die Anwesenheit und Anhörung einer Person ihres Vertrauens zu ermöglichen. Hieraus entstehende Kosten werden nicht ersetzt. Über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson ist die versorgungswerbende Person oder ihre gesetzliche Vertretung rechtzeitig zu informieren“; Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz, geplante Änderung § 307g Abs. 3a ASVG eingefügt: „Auf Wunsch der versicherten Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung (§ 1034 ABGB) ist in Angelegenheiten der Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit und in den damit im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation bei der der Gutachtenserstellung zugrunde liegenden Untersuchung die Anwesenheit einer Person ihres Vertrauens zu ermöglichen. Hieraus entstehende Kosten werden nicht ersetzt. Über die Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson ist die versicherte Person oder ihre gesetzliche Vertretung rechtzeitig zu informieren“; ASVG, geplante Änderung Thema# BILDUNG: Die Pflichtschulabschluss-Prüfung am Weg zur Modernisierung.Am 10.06.2026 wurde im Nationalrat in Sachen Bildung erneut ein Vorstoß gemacht. Wir wissen: Junge Menschen ab 16 Jahren, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des regulären Schulbesuchs erlangen konnten, dürfen diesen in Form einer Externistenprüfung nachholen.Am System selbst soll nicht gerüttelt werden, der Fokus liegt hingegen hier: Anpassung der Prüfungsgebiete und der Voraussetzungen für Vortragende/Prüfer:innen bei Vorbereitungslehrgängen, Weiterentwicklung des Pflichtgegenstandes “Informatik” zu “Informatik und Künstliche Intelligenz” und letztlich Einführung des Pflichtgegenstandes “Medien und Demokratie”. Unsere Projektlandschaft wird nicht (negativ) betroffen sein. Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz (524 d.B.) | Parlament Österreich An dieser Stelle folgen zwei allgemeine Hinweise zum Doppelbudget, das gerade in aller Munde war: Thema# Budgetrede: Wir wissen um die Budgetrede des Finanzministers, wir kennen wohl auch das fixierte Datum des neuen Doppelbudgets: Dem Vernehmen nach soll dieses am 10.07.2026 beschlossene Sache sein.Wer gerne in die Eckpfeiler der Budgetrede erneut hineinlesen möchte, kann dies gerne hier tun: Budgetrede im Nationalrat: Marterbauer präsentiert Eckpfeiler des Doppelbudgets (PK0530/10.06.2026) | Parlament ÖsterreichThema# Unterlagen: Das Budget war natürlich auch im aktuellen Ministerrat sehr präsent, vgl Link und die dortigen TO-Punkte 15, 22 bis 25:In neun umfassenden Abschnitten von „Familie“ bis hin zu „Arbeit & Soziales“ (vgl. dazu Abschnitt 9) werden die erforderlichen Änderungen und die einzelnen Bundesfinanzgesetze skizziert und die Teilhefte für die Jahre 2027/2028 angehängt: 56. Ministerrat am 10. Juni 2026 – Bundeskanzleramt ÖsterreichThema# FÖRDERUNGEN: 12 Sitzungen – 0 Bestätigung des Pauschalverdachtes: Eine Debatte um NGO-Förderungen.Dem Vernehmen nach gab es eine heftige Diskussion: Eine Oppositionspartei wollte grobe Verstöße in der bundesweiten Fördervergabe sehen, das übrige Parlament bestätigte professionelle Förderprozesse und sah keine Bescheinigung des „Pauschalverdachts“. In insgesamt 12 Sitzungen wurden vom Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses direkte Fördermittelströme des Staates beleuchtet und auch Leistungsvereinbarungen hinterfragt. Die Koalitionsparteien hoben grosso modo die Bedeutung der Arbeit von Vereinen und NGO’s hervor. Hier können Sie den Abschlussbericht einsehen: NGO-Finanzierung: AbschlussberichtThema# FÖRDERUNGEN: Ist die Förder-Taskforce auch im Fokus des RH?Dies muss eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. Im Zuge der zuvor genannten NGO-Debatte meldete sich auch die Rechnungshof-Chefin Kraker zur Förder-Taskforce zu Wort: …”in Summe unterstütze der Rechnungshof deren Ergebnisse. So plädiere sie etwa dafür, bei Mehrfachförderungen eine Aufgabenabgrenzung vorzunehmen. Zudem halte sie bei der Evaluierung von Förderungen die Wirkungsorientierung für besonders wichtig. Insgesamt könne man noch besser werden, es gehe darum, Förderungen wirksam und effizient einzusetzen“. Zahlungen an NGO’s und Statement des RHThema# FÖRDERUNGEN: Was gab das Sozialressort an Einsparungen bekannt?Mit Stellungnahme vom 08.06.2026 beantwortete die Sozialministerin diverse Fragen einer Oppositionspartei nach Einsparungen in deren Ressort in den Jahren 2024-2026. Die Förder-Taskforce, so das Schreiben, hätte eine Summe von Euro 18,5.- Mio. an Sparpotential im Ressort ausgemacht. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Bereiche finden Sie hier: Einsparungen bei Förderungen im BMASGPKThema# Das „Budgetmaßnahmengesetz 2026“ im Juni-Plenum des Nationalrates.Dieses Gesetzespaket mit acht Gesetzen soll der Budgetkonsolidierung dienen, bis 2030 rechnet man mit Einsparungen von Euro 100 Mio.-, so aus dem Finanzministerium. Welche relevanten Punkte sind herauszustreichen und wem kann das Paket durchaus Vorteile bringen?Zulagenrecht: Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit: gewisse Steuerfreiheit. Einkommensteuergesetz: Es soll eine steuerfreie Mitarbeiterprämie auch für das Kalenderjahr 2026 (betragsmäßig mit einem Höchstbetrag von Euro 500.-) geben. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass es eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung dazu gibt. Die Auszahlung sollte bis zum 15.02.2027 möglich sein.Reisegebührenvorschrift: Einsparungen in Millionenhöhe soll es auch bei den Reisekosten im öffentlichen Dienst geben. Der erhöhte Beförderungszuschuss wird abgeschafft und der Jahresdeckel für Beförderungszuschüsse auf die Kosten des Klimatickets abgesenkt (von Euro 2.450.- auf die Kosten des Klimatickets 2026 von Euro 1.400.-). Ob dies auch Auswirkungen auf die Reisekostenverrechnung in den NEBA-Projekten hat, die sich zumindest im amtlichen Kilometergeld daran orientiert, werden wir klären. 53. Ministerrat – Punkt 11 Neu im Budgetausschuss (PK0482/27.05.2026) | Parlament Österreich Budgetmaßnahmengesetz 2026 (504 d.B.) | Parlament Österreich Thema# ARBEITSRECHT: Das Wesen der „Praktika“ in unseren Unternehmen: Wie sehen die dazu geplanten EU-Vorgaben aus?Bereits am 23.09.2025 hat der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments dem Bericht zur EU-Praktikumsrichtlinie zugestimmt. Besagte Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Praktikant:innen und die Bekämpfung missbräuchlicher Scheinpraktika verbessern. Die EU-Richtlinie ist in Folge in innerstaatliches Recht umzusetzen, ebenso wie das bei der EU-Lohntransparenzrichtlinie (letztere Umsetzung ist mit 07.06.2026 überfällig) zu erfolgen hat. Details für den ersten Schritt Richtung korrekte Praktika in der EU lesen Sie hier gerne nach: Vorschlag für eine RichtlinieThema# ARBEIT: Älterenbeschäftigung im Wege eines „Bonus-Malus-Systems“ – und mögliche Ausnahmen für unsere Zielgruppe.Eine Oppositionspartei schlug am 20.05.2026 ein entsprechendes System zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre vor. Der Sozialausschuss hat den Antrag zur Abänderung des ASVG in der Sitzung vom 02.06.2026 vertagt.Zur Nachlese: Welche Forderung wurde von den Abgeordneten gestellt? Betriebe spielten eine Schlüsselrolle bei der Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters, so die Abgeordneten. Finanzielle Anreizsysteme seien notwendig – und zweckdienlich. Ausnahmen möge es lediglich bei den Zuschlagszahlungen der Arbeitgeber:innen für folgende Personengruppen geben (gefordert neu § 51e Abs. 3 ASVG): Zif. 5. für Dienstnehmer:innen nach § 2 Behinderteneinstellungsgesetz und Zif. 6. für Lehrlinge. Grundidee und Funktionsweise des angedachten Systems sind im Antrag skizziert: Antrag, ASVGThema# ARBEITSRECHT: Flexibel arbeiten (dürfen oder müssen) auch für ganz junge Lehrlinge?Mit Schreiben vom 21.05.2026 legten oppositionelle Abgeordnete einen Entschließungsantrag vor, in dem flexible Arbeitszeitmodelle für Lehrlinge unter 16 Jahren und die entsprechenden Rechtsgrundlagen dazu eingefordert wurden. Die Ausbildungspflicht gemäß § 9 BAG solle dennoch uneingeschränkt gewährleistet sein. Den Wortlaut können Sie gern hier einsehen, dieser Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen: EntschließungsantragThema# BILDUNG: Reform der inklusiven Schulausbildung gefordert!Am 10.06.2026 wurde im Nationalrat von einer Oppositionspartei ein Entschließungsantrag zum Thema „Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ eingebracht, der nun im Bildungsausschuss liegt. Es geht zum einen um eine zentrale Reform des SPF, der ein zentraler Hebel ist, zum anderen um die rechtliche Absicherung eines adäquaten Schulzuganges, zu dem auch das 11. und 12. Schuljahr gehört. Näheres können Sie gerne hier nachlesen: Chancengleichheit und echte Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (928/A(E)) | Parlament ÖsterreichIn besagtes Bildungsthema hat sich zuletzt auch die Behindertenanwaltschaft vertieft und legte die Ergebnisse einer bundesweiten Vernetzung offen. Via OTS ließ die Behindertenanwältin Mag.a Steger am 08.06.2026 u.a. zum Übergang Schule-Beruf eindringlich aufhorchen: OTS: Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist gesamtstaatliche AufgabeWir schließen heute mit einem bemerkenswerten und runden Jubiläum: „100 Jahre Liga für Menschenrechte“.Im Zuge einer Diskussion mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft bzw. von Menschenrechtsorganisationen und der Liga-Präsidentin erinnerte sich Ende Mai 2026 das Parlament an die Entwicklung der Menschenrechte und nahm Bezug auf Herausforderungen und Perspektiven eines menschengerechten Handelns. Man warnte „vor einer zunehmenden Delegitimierung von NGOs“ und sprach sich „für eine nachhaltigere, gesetzliche Absicherung zivilgesellschaftlicher Arbeit“ aus. Die Unsicherheit angesichts prekärer Förderstrukturen dürfe nicht hingenommen werden, so ein Statement. Übrigens: Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind der UN-BRK zufolge „als Menschenrechte“ mehr als eindeutig qualifiziert. 100 Jahre Liga für Menschenrechte im ParlamentDas Team von dabei-austria dankt für Ihr Mitlesen des Parlamentsgeschehens und wünscht einen großartigen Start in den Sommer!