Informationen rund um Covid-19

CORONAVIRUS: Aktuelle generelle Maßnahmen

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund zum Coronavirus:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Aktuelle Maßnahmen

Alle Informationen zur Corona-Ampel finden Sie hier: corona-ampel.gv.at

http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/folder/687/SW%C3%96_MG_NL_16_2021.pdf

 

Informationen zur Impfpflicht

Unter dem Link www.sozialministerium.at/impfpflicht finden Sie alle Informationen rund um die allgemeine COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Die aufbereiteten Informationen beziehen sich auf den derzeit gültigen Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz, welcher sich mit 17.Jänner 2022 im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess befindet. Die dort ersichtlichen Informationen werden laufend aktualisiert, Änderungen sind daher vorbehalten. Selbstverständlich werden auch wir Sie über aktuelle Entwicklungen am Laufenden halten.


 

Die COVID-19-Basisverordnung (gültig seit 05.03.22) hat bundesweite Lockerungen gebracht. Basierend auf der Verordnung und in Abstimmung mit dem Sozialministerium und dem Sozialministeriumservice gelten folgende Bestimmungen für SMS-finanzierte Projekte:

  1. Die 3-G Regel wird aufgehoben.
  2. In begründeten Einzelfällen können die Projektträger strengere Regelungen vorsehen.
  3. Gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6b COVID-19 Basismaßnahmenverordnung gilt FFP2-Maskenpflicht für das Betreten der Kundenbereiche von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
  4. Ausnahmen von § 3 Abs. 2 Z. 6b sind gemäß § 9 Abs. 3 der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung u.a.:
    * wenn dies aus therapeutisch-pädagogischen Gründen notwendig ist. Besonders in der
       direkten Arbeit mit den Teilnehmer:innen ist darauf Bedacht zu nehmen;
    * während der Sportausübung;
    * für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner
       während der Kommunikation.
    * Teilnehmende, die sich aufgrund bestehender Ängste oder Befürchtungen noch keinem
       persönlichen Kontakt aussetzen wollen, sind nach wie vor virtuell zu begleiten.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 COVID-19 Basismaßnahmenverordnung ein Präventionskonzept/Hygieneplan und COVID-19-Beauftragte vorhanden sein müssen.
 
Zur Sicherheit aller wird empfohlen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen, Abstand zu halten und die allgemeinen Hygienestandards einzuhalten.
 
Die aktuelle Verordnung und eine rechtliche Begründung findet ihr auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Sonderbestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die aufgrund der Länderverordnungen gelten


Hilfreiche Links zum Thema Covid-19:

Coronavirus Infopoint der Wirtschaftskammer

Sozialwirtschaft Österreich: Erste rechtliche Annäherung an die arbeitsrechtlichen Auswirkungen rund um die Impfung gegen SARS‐CoV‐2 >>

Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie alle aktuellen Informationen zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung: >>

Alle rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Cotonavirus finden Sie hier >>

FAQ: Risikogruppen >>

Weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus, Corona-Ampel, Hotline, häufig gestellte Fragen, Rechtliches und Fachinformationen finden Sie hier auf der Seite des Sozialministeriums >>

Auf der Seite des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) finden Sie die Corona Sicherheitsmaßnahmen in 17 Sprachen >>

AGES >>

AMS / Arbeitsmarktservice >>

Arbeiterkammer >>

AUVA >>

Buchhaltungsagentur des Bundes (Sonderbetreuungszeiten) >>

Bundeskanzleramt >>

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz >>

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend >> 

Pensionsversicherungsanstalt >>

Sozialministeriumservice >>

Sozialwirtschaft Österreich >>

Stadt Wien >>

SVS –die Sozialversicherung der Selbstständigen >>

Wirtschaftskammer >>

Für Rechtssachen betreffend Arbeits-und Sozialrechtssachen (z.B. bei Klagen in Pflegegeld, I-Pension, BU-Pension):

Gerichte in Österreich >>

Arbeits-und Sozialgericht Wien >>

Landesgericht Burgenland >>

Landesgericht Klagenfurt >>

Landesgerichte in Niederösterreich:
Landesgericht Krems an der Donau >>
Landesgericht Wiener Neustadt >>

Landesgericht Linz >>

Landesgericht Salzburg >>

Landesgericht für Zivilrechtssachen Steiermark >>

Landesgericht Tirol >>

Landesgericht Vorarlberg >>

Bundesverwaltungsgericht (z.B. im Beschwerdeverfahren betreffend Behindertenpass Feststellungsverfahren betreffend Begünstigtenstatus nach dem BEinstG) >>

Priorisierung im nationalen Impfplan

Ende Jänner hat dabei-austria eine Anfrage und Empfehlung zum nationalen Impfplan an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesandt. Gleichzeitig wurden diesbezüglich auch die Impfkoordinator*innen der Bundesländer informiert und gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen. dabei-austria empfiehlt, sowohl Teilnehmer*innen als auch Mitarbeiter*innen in die Priorität 2 des nationalen Impfplans aufzunehmen. Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anfrage. Als Projektträger*innen können Sie diese Stellungnahme sehr gerne zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens nützen.

Hier gehts zur Anfrage >>