Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen steigt fünfmal so stark wie im Schnitt – Forderung zur Sicherung des Ausgleichstaxfonds

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Österreichischen Behindertenrats zum Ausgleichstaxfonds (ATF) betont dabei-austria: Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen steigt in Österreich dramatisch – gleichzeitig drohen Kürzungen bei jenen Programmen, die nachweislich wirken.

Beratungssituation mit drei Personen in einem Büro.
© LISI LEHNER FOTOGRAFIE

Die aktuellen AMS-Daten für Februar 2026 zeigen eine alarmierende Entwicklung: 17.199 Menschen mit Behinderungen waren arbeitslos gemeldet – ein Anstieg von 14,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtarbeitslosigkeit wuchs im selben Zeitraum lediglich um 2,9 Prozent. Der Zuwachs der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen ist damit 5-mal so stark wie insgesamt und sogar höher als der Jänner-Wert.

Menschen mit Behinderungen bleiben zudem deutlich länger ohne Beschäftigung: durchschnittlich 200 Tage – über zweieinhalb Monate länger als der Durchschnitt (119 Tage). Auch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit nimmt stärker zu: Im Februar lag der Anstieg bei plus 18,1 Prozent bei Menschen mit Behinderungen gegenüber plus 13,9 Prozent insgesamt. Das ergeben Berechnungen von dabei-austria auf Grundlage von Zahlen des AMS.

ATF unter Druck – Finanzierungslücke wächst

Der Ausgleichstaxfonds (ATF) ist das zentrale Finanzierungsinstrument für berufliche Inklusion in Österreich. Er finanziert österreichweit mehr als 210 Projekte des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) sowie ergänzende Maßnahmen. Rund 2.800 Fachkräfte begleiten jährlich 110.000 Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche – sie eröffnen berufliche Qualifizierung und vermitteln Perspektiven am Arbeitsmarkt.

Der Bedarf übersteigt jedoch die regulären Einnahmen des ATF. Zwar hat die Bundesregierung nationale Budgetmittel für 2026-2029 in Aussicht gestellt, laut Budgetfahrplan sollen sie jedoch Jahr für Jahr stark sinken: Von 65 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 15 Millionen Euro im Jahr 2029.

„Sinkende Bundesmittel bei wachsendem Bedarf und steigenden Kosten – das ist keine geregelte Finanzierungsstrategie. Dieses Problem führt bereits für 2026 zu reduzierten Angeboten. Es braucht eine Neubewertung vonseiten der Regierung, damit sich die aktuelle Situation nicht Jahr für Jahr verschärft“, sagt Eva Skergeth-Lopič, die Vorstandsvorsitzende von dabei-austria.

Mehr dazu hören Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Podcasts "Dabei sein im Arbeitsleben". Was Kürzungen für Betroffene, Unternehmen und die Arbeitsmarktpolitik bedeuten, besprechen dort Eva Skergeth-Lopič und Christina Schneyder.

Wirksame Programme dürfen nicht geschwächt werden 

Die NEBA-Programme zeigen nachweislich Wirkung. Im Zeitraum Jänner bis August 2025 schloss die Arbeitsassistenz österreichweit rund 6.500 Begleitungen ab. 

  • 53 Prozent führten zu einer Beschäftigungsaufnahme 
  • 86 Prozent dieser Aufnahmen erfolgten am ersten Arbeitsmarkt. 
  • Bei der Sicherung bestehender Beschäftigung lag die Erfolgsquote bei 85 Prozent.

Kürzungen hätten unmittelbare Folgen: Weniger Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche könnten individuell begleitet werden. Sie müssten länger auf Projekte und Maßnahmen warten, die Abbruchquoten bei Lehrlingen könnten steigen. Vor allem Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf drohen als erste aus dem System herauszufallen.

„In Zeiten, in denen die öffentlichen Mittel knapp sind und der Spardruck im gesamten Land spürbar ist, wird deutlich, wie wichtig gezielte Förderung für Beschäftigungschancen ist“, sagt Christina Schneyder, Geschäftsführerin von dabei-austria – Dachverband berufliche Inklusion Austria.. „Es geht um Chancengleichheit, es geht um soziale Gerechtigkeit.“

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. „Inklusive Arbeit darf nicht von einzelnen Geldtöpfen abhängen, sondern muss konsequent und verbindlich umgesetzt werden“, sagt Schneyder abschließend.

Inklusion ist volkswirtschaftlich vernünftig

Berufliche Inklusion wirkt doppelt: sozial und ökonomisch. Frühzeitige und systematische Unterstützung eröffnet geeignete Arbeitsplatzperspektiven, bringt den Unternehmen geeignete Arbeitskräfte und führt dadurch zu nachhaltiger Beschäftigung. Das stärkt die wirtschaftliche Wertschöpfung und reduziert langfristige Kosten für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe. 

„Ein Kürzungsplan des Sozialministeriums bei Projektförderungen zur beruflichen Inklusion aufgrund einer Finanzierungslücke im ATF ist kontraproduktiv. Es braucht im Zuge der aktuellen Budgetdebatten eine umsichtige Finanzierungsstrategie, die die Einnahmen stärkt und die Ausgaben im Ausgleichstaxfonds für die Zukunft wieder ins Lot bringt“, fordert Eva Skergeth-Lopič.