Foto zeigt Teilnehmer:innen einer Demonstration für höhere Löhne in der Sozialwirtschaft im November 2025 in Wien.
Demonstration für höhere Löhne in der Sozialwirtschaft im November 2025 in Wien, © Gewerkschaft GPA/Tizian Rupp

Einigung in der Nacht: Löhne und Gehälter in der Sozialwirtschaft steigen um 2,6 %

Marathonsitzung bringt Durchbruch beim KV Sozialwirtschaft: 130.000 Beschäftigte erhalten ab April 2,6 Prozent höhere Löhne und Gehälter. Neue Regelungen zugunsten von Beschäftigten im Bereich Inklusion.

Foto zeigt aufgereihte Würfel, die das Wort Inklusion bilden. Eine Hand dreht die Silbe "In", zum Vorschein kommt "Ex"
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Benachteiligung am Arbeitsmarkt: Jeder vierte junge Mensch mit Behinderung ohne Job oder Ausbildung

Der Einstieg ins Berufsleben entscheidet über langfristige Chancen – doch für viele junge Menschen mit Behinderungen bleibt er versperrt. Aktuelle Zahlen der Statistik Austria zeigen einen deutlichen Anstieg jener, die weder arbeiten noch in Ausbildung sind. Gleichzeitig geraten zentrale Inklusionsmaßnahmen unter Spardruck. Dabei-austria fordert eine nachhaltige Absicherung der Finanzierung für berufliche Inklusion.

Der Podcast von dabei-austria

Der Podcast dabei sein im Arbeitsleben- Chancen für alle“ zeigt, wie ein inklusiver Arbeitsmarkt funktionieren kann. In den Episoden hören wir uns hinter den Kulissen der dabei-austria Mitgliedsorganisationen in ganz Österreich um. In unseren Audiobeiträgen kommen ausgrenzungsgefährdete Jugendliche zu Wort und jene, die sie auf ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben begleiten.

In der aktuellen Podcastfolge vom Jänner 2026 geht es um Menschen, die mit ME/CFS leben und welche Voraussetzungen es braucht, damit eine Rückkehr in die Arbeit überhaupt möglich ist. Außerdem stellen wir vor, wie Kapsch TrafficCom beim Training von Künstlicher Intelligenz auf die Fähigkeiten von Menschen aus dem Autismusspektrum setzt. Viel Spaß beim Hören!

Behindertenanwältin Christine Steger
Behindertenanwältin Christine Steger, © Behindertenanwaltschaft.gv.at

Behindertenanwältin Christine Steger lädt zu persönlichen Sprechstunden ein

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, lädt auch im Frühjahr herzlich zu ihren Sprechtagen in den Bundesländern sowie zu Online-Sprechstunden ein.

Vertreter:innen des Netzwerks Armutskonferenz vor dem Finanzministerium.
Vertreter:innen des Netzwerks Armutskonferenz vor dem Finanzministerium., © Foto: dabei-austria

Protestaktion: Kürzungen gefährden Sozialstaat und Inklusion

Pappkartons mit Aufschriften wie „sichere Arbeitsplätze" und „soziale Teilhabe" stürzten heute vor dem Finanzministerium zu Boden – ein eindringliches Bild für die Kürzungen im Sozialbereich. dabei-austria warnt: Menschen mit Behinderung trifft es besonders hart. Die Fakten sind alarmierend.

Prof. Mag. Erich Schmid
Erich Schmid war Vorkämpfer für Inklusion und Barrierefreiheit. Er starb nun im Alter von 70 Jahren, © Österreichischer Behindertenrat / Lukas Ilgner

Vorkämpfer, Visionär, Vermittler: Zum Gedenken an Erich Schmid

Für Erich Schmid war die Brailleschrift der Schlüssel zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Er widmete der Tastschrift sein Leben. Als engagierter Pädagoge prägte er über Jahrzehnte das Leben unzähliger blinder und sehbehinderter Menschen. Am 3. Dezember ist er im Alter von 70 Jahren verstorben. Sein Wirken lebt weiter.

In Gedenken an Dr. Hansjörg Hofer

Österreichs Bundesbehindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer ist tot, verstorben in der Nacht auf 30. September im Alter von nur 63 Jahren. Der Schock sitzt tief, die Trauer ist groß.

Nachruf Dr. Hansjörg Hofer 1959 - 2022
Hansjörg Hofer, © Behindertenanwaltschaft

In seiner Zeit als Stv. Sektionschef im Bundesministerium für Soziales unter den Ministern Buchinger, Hundstorfer und Stöger war uns Dr. Hansjörg Hofer der wichtigste Ansprechpartner auf Beamtenebene für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung seit der österreichischen Ratifizierung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ im Jahr 2008.

In seine Zuständigkeit fällt die entschlossene Weiterentwicklung der Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe auf Bundesebene - von der Pionierphase der Arbeitsassistenz bis hin zur Ausgestaltung als „Netzwerk Berufliche Assistenz“. Damit hat Österreich auch für den europäischen Raum ein Vorzeigemodell geschaffen, dem wir uns mit dem Blick auf Qualitätssicherung und Wirkungsorientierung weiterhin verpflichtet sehen.

Unser gemeinsames politisches Projekt in seiner Zeit als Behindertenanwalt war die Positionierung für einen Inklusiven Arbeitsmarkt und was es dafür in Österreich noch benötigt.

Wir erinnern uns an zahlreiche Arbeitsgespräche, in denen Dr. Hansjörg Hofer und Herbert Pichler (unser langjähriger Vorstand und Präsident des Österr. Behindertenrates bis April 2021) bedeutsame Zukunftsfragen diskutiert haben. Beide selbst von Behinderung betroffen und erfolgreich im Beruf, konnten und wollten sie sich nicht damit zufriedengeben, dass in Österreich nach wie vor junge Menschen aufgrund ihrer Behinderung vorschnell durch AMS und PVA als „nicht arbeitsfähig“ eingestuft werden können - und dies aufgrund einer geltenden Gesetzeslage. Für solche und ähnliche Fragen der Beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderung hatte man sich unter Einbezug weiterer Interessensvertretungen auf richtungsweisende Lösungsansätze geeinigt und sie als „Strategische Vorschläge für einen Inklusiven Arbeitsmarkt“ veröffentlicht. Dieses Grundlagenpapier fand mehrheitlich Berücksichtigung in den Zielen für die nächste Phase im „Nationalen Aktionsplan Beschäftigung“. Die „Szene“ glaubte an entscheidende Fortschritte.

Die fehlende budgetäre Bedeckung für die am 6. Juli 2022 vom Ministerrat beschlossene Neuauflage des „Nationalen Aktionsplans“ hat sodann sowohl Betroffenenvertreter:innen wie auch uns als Interessensvertretung von Dienstleistungsorganisationen schwer irritiert. Zuvor hatte Dr. Hansjörg Hofer es in seiner Pressekonferenz vom Juni 2022 noch einmal deutlich gemacht: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein so wichtiger Bereich wie die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die österreichische Gesellschaft an einem Betrag von einer halben Milliarde Euro scheitern sollte!“

Dr. Hansjörg Hofer war für uns als Jurist ein exzellenter Kenner der österreichischen Rechtslage, als leitender Beamter im Ministerium ein verlässlicher Ansprechpartner für die Gestaltung von geeigneten Rahmenbedingungen für die von uns vertretenen Dienstleistungen und nicht zuletzt als Behindertenanwalt ein engagierter und strategisch agierender Partner.

Die Stimme von Hansjörg Hofer ist verstummt. Wir halten inne voll Dankbarkeit für jede Begegnung und verneigen uns vor dieser großartigen Persönlichkeit.

Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei seiner Frau und seinen Kindern.

Eva Skergeth-Lopič, Vorstandsvorsitzende dabei-austria & Christina Schneyder, Geschäftsführerin dabei-austria

Gruppenbild mit gehörlosen, ukrainischen Vertriebenen bei WITAF
© WITAF

Im Dienste der Gehörlosen - egal woher sie kommen

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine haben sich rund 200 geflüchtete Gehörlose an unsere Mitgliedsorganisation WITAF gewandt. Innerhalb von wenigen Tagen wurde ein breites Unterstützungsnetzwerks aufgebaut.

Im Interview mit dabei-austria erzählen Eva Theresa Böhm, eine der beiden WITAF-Geschäftsführerinnen und Natascha Zickbauer von der WITAF-Arbeitswelt, wie es gehörlosen Menschen auf der Flucht ergeht, welche Herausforderungen es in der Beratung, Verständigung und Versorgung gibt - und wie offen sich Bildungssysteme und der Arbeitsmarkt für Gehörlose in Österreich insgesamt gestalten.

Priorisierung im nationalen Impfplan

Ende Jänner hat dabei-austria eine Anfrage und Empfehlung zum nationalen Impfplan an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesandt. Gleichzeitig wurden diesbezüglich auch die Impfkoordinator*innen der Bundesländer informiert und gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen. dabei-austria empfiehlt, sowohl Teilnehmer*innen als auch Mitarbeiter*innen in die Priorität 2 des nationalen Impfplans aufzunehmen. Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anfrage. Als Projektträger*innen können Sie diese Stellungnahme sehr gerne zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens nützen.

Hier gehts zur Anfrage >>

Jobcoaching-Team bei der Arbeit
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dabei-austria Mitglied nominiert für die Employment for All Awards 2020

Das Jobcoaching-Team des dafür wurde als eines von drei Best-Practice-Beispielen für den „Employment for All Award 2020“ nominiert. Diese Auszeichnung wird heuer zum vierten Mal von der EASPD, dem europäischen Dachverband für Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung, verliehen.

Häusliche Isolation: Infoblatt zum Umgang damit


Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) hat ein Informationsblatt erstellt, in dem sehr praktische Tipps gegeben werden, wie man Zeiten häuslicher Isolation und Quarantäne gut überstehen kann.

Im Informationsblatt finden Sie Tipps zu folgenden Bereichen:

  • Allgemeine praktische Tipps

  • Maßnahmen gegen Ängste und große Sorgen

  • Maßnahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

  • Maßnahmen gegen das Auftreten von Konflikten

  • Maßnahmen gegen Langeweile

  • Maßnahmen gegen Gewalt

Hier geht’s zum Informationsblatt >>

Informationen rund um Covid-19

CORONAVIRUS: Aktuelle generelle Maßnahmen

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund zum Coronavirus:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Aktuelle Maßnahmen

Alle Informationen zur Corona-Ampel finden Sie hier: corona-ampel.gv.at

http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/folder/687/SW%C3%96_MG_NL_16_2021.pdf

 

Informationen zur Impfpflicht

Unter dem Link www.sozialministerium.at/impfpflicht finden Sie alle Informationen rund um die allgemeine COVID-19-Impfpflicht in Österreich. Die aufbereiteten Informationen beziehen sich auf den derzeit gültigen Entwurf zum COVID-19-Impfpflichtgesetz, welcher sich mit 17.Jänner 2022 im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess befindet. Die dort ersichtlichen Informationen werden laufend aktualisiert, Änderungen sind daher vorbehalten. Selbstverständlich werden auch wir Sie über aktuelle Entwicklungen am Laufenden halten.


 

Die COVID-19-Basisverordnung (gültig seit 05.03.22) hat bundesweite Lockerungen gebracht. Basierend auf der Verordnung und in Abstimmung mit dem Sozialministerium und dem Sozialministeriumservice gelten folgende Bestimmungen für SMS-finanzierte Projekte:

  1. Die 3-G Regel wird aufgehoben.
  2. In begründeten Einzelfällen können die Projektträger strengere Regelungen vorsehen.
  3. Gemäß § 3 Abs. 2 Z. 6b COVID-19 Basismaßnahmenverordnung gilt FFP2-Maskenpflicht für das Betreten der Kundenbereiche von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
  4. Ausnahmen von § 3 Abs. 2 Z. 6b sind gemäß § 9 Abs. 3 der COVID-19 Basismaßnahmenverordnung u.a.:
    * wenn dies aus therapeutisch-pädagogischen Gründen notwendig ist. Besonders in der
       direkten Arbeit mit den Teilnehmer:innen ist darauf Bedacht zu nehmen;
    * während der Sportausübung;
    * für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner
       während der Kommunikation.
    * Teilnehmende, die sich aufgrund bestehender Ängste oder Befürchtungen noch keinem
       persönlichen Kontakt aussetzen wollen, sind nach wie vor virtuell zu begleiten.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 COVID-19 Basismaßnahmenverordnung ein Präventionskonzept/Hygieneplan und COVID-19-Beauftragte vorhanden sein müssen.
 
Zur Sicherheit aller wird empfohlen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen, Abstand zu halten und die allgemeinen Hygienestandards einzuhalten.
 
Die aktuelle Verordnung und eine rechtliche Begründung findet ihr auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter folgendem Link: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
 

Bitte beachten Sie auch unbedingt die Sonderbestimmungen in den einzelnen Bundesländern, die aufgrund der Länderverordnungen gelten


Hilfreiche Links zum Thema Covid-19:

Coronavirus Infopoint der Wirtschaftskammer

Sozialwirtschaft Österreich: Erste rechtliche Annäherung an die arbeitsrechtlichen Auswirkungen rund um die Impfung gegen SARS‐CoV‐2 >>

Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie alle aktuellen Informationen zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung: >>

Alle rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Cotonavirus finden Sie hier >>

FAQ: Risikogruppen >>

Weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus, Corona-Ampel, Hotline, häufig gestellte Fragen, Rechtliches und Fachinformationen finden Sie hier auf der Seite des Sozialministeriums >>

Auf der Seite des ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) finden Sie die Corona Sicherheitsmaßnahmen in 17 Sprachen >>

AGES >>

AMS / Arbeitsmarktservice >>

Arbeiterkammer >>

AUVA >>

Buchhaltungsagentur des Bundes (Sonderbetreuungszeiten) >>

Bundeskanzleramt >>

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz >>

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend >> 

Pensionsversicherungsanstalt >>

Sozialministeriumservice >>

Sozialwirtschaft Österreich >>

Stadt Wien >>

SVS –die Sozialversicherung der Selbstständigen >>

Wirtschaftskammer >>

Für Rechtssachen betreffend Arbeits-und Sozialrechtssachen (z.B. bei Klagen in Pflegegeld, I-Pension, BU-Pension):

Gerichte in Österreich >>

Arbeits-und Sozialgericht Wien >>

Landesgericht Burgenland >>

Landesgericht Klagenfurt >>

Landesgerichte in Niederösterreich:
Landesgericht Krems an der Donau >>
Landesgericht Wiener Neustadt >>

Landesgericht Linz >>

Landesgericht Salzburg >>

Landesgericht für Zivilrechtssachen Steiermark >>

Landesgericht Tirol >>

Landesgericht Vorarlberg >>

Bundesverwaltungsgericht (z.B. im Beschwerdeverfahren betreffend Behindertenpass Feststellungsverfahren betreffend Begünstigtenstatus nach dem BEinstG) >>

Priorisierung im nationalen Impfplan

Ende Jänner hat dabei-austria eine Anfrage und Empfehlung zum nationalen Impfplan an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesandt. Gleichzeitig wurden diesbezüglich auch die Impfkoordinator*innen der Bundesländer informiert und gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen. dabei-austria empfiehlt, sowohl Teilnehmer*innen als auch Mitarbeiter*innen in die Priorität 2 des nationalen Impfplans aufzunehmen. Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anfrage. Als Projektträger*innen können Sie diese Stellungnahme sehr gerne zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens nützen.

Hier gehts zur Anfrage >>

dabei-austria informiert Sie über folgendes externes Webinar: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an anja_paul@hotmail.com   oder   praxis@ailem.at

'Berufliche Integration: Herausforderungen bei der Begleitung Jugendlicher mit psychischen Erkrankungen und Autismus-Spektrum-Störungen'

Datum:        Dienstag, 01.12.2020, 9-17 Uhr
Ort:               Zoom
Zielgruppe: Alle Berufsgruppen, die in der beruflichen Integration von Jugendlichen in Österreich tätig sind – NEBA bis AMS MitarbeiterInnen sowie Mitarbeiterinnen überbetrieblicher Lehrbetriebe.

Anmeldung bis 24.11.2020 unter: anja_paul@hotmail.com   oder   praxis@ailem.at

Kosten:       170,- Euro

Download pdf >>

Beschreibung und Lernziele:

Die Fortbildung soll einen Überblick des Spektrums psychischer Erkrankungen, die Jugendlichen betreffen können, geben und konkrete Auswirkungen auf die verschiedenen Prozesse sowie Möglichkeiten und Grenzen der beruflichen Integration und den beruflichen Alltag behandeln. Techniken zur Krisenintervention und Abgrenzung sowie zum Umgang mit Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sollen den Handlungsspielraum erweitern und Sicherheit geben. Wissen über spezifisch rechtliche sowie finanzielle Möglichkeiten und versorgungsrelevante Gesundheitseinrichtungen soll ebenso fundierte Beratung fördern.


Methode: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeiten, Falldarstellungen, Supervision, uem.

Wissensvermittlung und das Erstellen von Querverbindungen anhand konkreter Beispiele und Fallbesprechungen sollen einen Einblick in die Vielfalt und Komplexität des Themenbereichs geben. In Gruppen und im Plenum können Handlungsmöglichkeiten erprobt werden. Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit im Rahmen einer Fallsupervision persönliche Fälle einzubringen. Praktische Tipps und konkrete Handlungshinweise sollen den Fachkräften einen sicheren Umgang mit Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen vermitteln! Flexible Schwerpunktsetzung anhand der Bedürfnisse der TeilnehmerInnen.

Auszug aus den Inhalten:

Übersicht über die Symptomatik unterschiedlicher psychischer Erkrankungen nach ICD10 und 11 und ihre konkreten Auswirkungen auf die berufliche Integration

  • Krisenintervention und Notfallpläne
  • Zusammenarbeit mit psychosozialen Berufsgruppen und unterschiedlichen Schnittstellen, konkrete Anbindungsmöglichkeiten
  • Abgrenzung: Grenzen des eigenen Auftrags und Psychohygiene
  • Umgang mit Bezugspersonen
  • Fallbeispiele und Gruppenarbeiten

Kursleitung:

Mag.a Anja-Marie Paul, Klinische und Gesundheitspsychologin, selbständig in freier Praxis, langjährige Erfahrung bei der beruflichen Integration von Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen

Mag.a Nilgül Sahinli Mayregg, Klinische und Gesundheitspsychologin, Notfallpsychologin, in freier Praxis und bei WUK Arbeitsassistenz, langjährige Erfahrung bei der beruflichen Integration von „Spezialzielgruppen“

ANMELDUNG unter: 

 anja_paul@hotmail.com  ODER  praxis@ailem.at

quellenangabe-bizeps
quellenangabe-bizeps, ©

Neue Broschüre von BIZEPS: Helfen Schlichtungen bei Diskriminierung?

Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) im Jänner 2006 sind nun beinahe 15 Jahre vergangen. Ein wesentliches Instrument dieses Gesetzes zur Streitbeilegung sind Schlichtungen beim Sozialministeriumservice (SMS).

Happy Birthday – Der Internetauftritt von BIZEPS wird 25 Jahre alt!

Am 10. August 1995 eroberte BIZEPS das Internet und zählt damit in dieser Hinsicht zu den Pionieren der deutschsprachigen Behindertenbewegung, so Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS.

bizeps

Interabilist hieß das erste Onlineangebot von BIZEPS, das am 10. August 1995 veröffentlicht wurde. Es war ein grafisch sehr ansprechender Internetauftritt mit den Themen „Anti-Diskriminierung“, „Selbstbestimmt Leben“, „BIZEPS-Profil“ und „BIZEPS Aktuell“ als Kategorien. Ähnlich wie heute, 25 Jahre später, fokussierte man sich schon damals auf Gleichstellung, Selbstbestimmung und Nachrichten, erläutert Martin Ladstätter weiter.

Damals erhoffte man sich eine Beschleunigung der Informationsweitergabe an die Zielgruppe. Auch sei der Onlineauftritt wesentlich kostengünstiger gewesen als das Drucken von monatlichen Zeitungsausgaben, erklärt Ladstätter. Von Anfang an sei Vernetzung ein wesentlicher Aspekt der Aktivität im Internet gewesen.

„Unser Internetauftritt ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit von BIZEPS. Es ist sowohl Kommunikationsplattform als auch Nachrichtendienst. Ich bin sehr stolz auf das langjährige Bestehen“, so Ladstätter.

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TAG: #25JahreBIZEPSonline